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Sammelklage gegen Vodafone: So kannst Du Dich anschließen

Wurde Dein laufender Vodafone-Internetvertrag im letzten Jahr teurer? Dann hast Du jetzt vielleicht die Möglichkeit, Dich dagegen zu wehren. Das Wichtigste im Überblick.

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat die Sammelklage der Verbraucherzentrale Bundesverband nun öffentlich bekannt gemacht. Betroffene können sich ihr ab sofort anschließen

  • Grund für die Klage: Nach Auffassung der Verbraucherschützer hat Vodafone den Basis-Preis für Internetverträge per VDSL und TV-Kabel im letzten Jahr unzulässigerweise um 5€/Monat erhöht.
  • Ziel der Klage: Zu viel gezahltes Geld zurückerstattet zu bekommen. Vodafone soll den betroffenen Kundinnen und Kunden die Differenz zwischen dem alten und neuen Preis seit der Preiserhöhung erstatten.

Wer kann sich zur Sammelklage anmelden?

Insgesamt sind rund zehn Millionen Vodafone-Kundinnen und -Kunden betroffen. Ob Du dazu gehörst und am Verfahren teilnehmen kannst, findest Du über die Infoseite der Verbraucherzentrale heraus. Dort kannst Du einen Klage-Check durchführen.

Folgende Punkte sind wichtig:

  • Du hast einen Internetvertrag per VDSL- oder Kabelanschluss mit Vodafone GmbH, Vodafone Deutschland GmbH oder Vodafone West GmbH. Die Verträge können ursprünglich auch mit Vorgänger-Unternehmen wie Kabel-Deutschland oder Unitymedia geschlossen worden sein.
  • Dein Monatsbeitrag wurde 2023 einseitig erhöht. Hast Du zum Beispiel schnelleres Internet bekommen, ist es keine einseitige Preiserhöhung und Du kannst nicht teilnehmen.
  • Du bist eine Privatperson oder ein kleines Unternehmen.  

Weitere Bedingungen und Infos zur Vodafone-Sammelklage findest Du hier in den FAQs der Verbraucherzentrale.

Wie Du Dich an der Sammelklage beteiligen kannst

Wichtig: Die Teilnahme an der Klage ist für Dich kostenfrei. Bist Du betroffen, kannst Du Dich beim BfJ für die Klage anmelden. Unter Punkt 8 “Formulare” findest Du das Anmeldeformular samt Ausfüllanleitung. 

Wieso ist die Sammelklage so wichtig?

Es ist eine der ersten Sammelklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands, die durch ein neues Bundesgesetz ermöglicht wurden und nun tatsächlich vor Gericht gehen. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm hat deshalb Signalwirkung und könnte als Präzedenzfall weitere Sammelklagen dieser Art nach sich ziehen.

Übrigens:Solche Preiserhöhungen musst Du nicht hinnehmen. Du hast ein Son­der­kün­di­gungs­recht und kommst trotz Mindestlaufzeit aus dem Vertrag raus. Um einen günstigen Internetanbieter zu finden, solltest Du die aktuellen Angebote vergleichen. Wir empfehlen dafür Check24 und Verivox. Was einen guten Internettarif ausmacht, liest Du im Ratgeber Kabel- und DSL-Vergleich.

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