Tipps & Tricks

So machst Du alten Goldschmuck zu Geld

Du möchtest das aktuelle Rekordhoch von Gold nutzen und alten Goldschmuck oder -münzen verkaufen? Was Du beachten solltest, wenn Du Altgold zu Geld machen möchtest.

Hendrik Buhrs
Finanztip-Experte für Bank und Börse

Du hast beim Ausmisten auf dem Dachboden eine Münzsammlung gefunden. Oder Goldschmuck von der Oma geerbt. Weißt aber nicht, was Du damit anfangen sollst? Dann könnte jetzt ein guter Zeit­punkt sein, diese Dinge loszuwerden. Denn der Goldpreis erreicht aktuell ein Rekordhoch nach dem nächsten. Also optimale Voraussetzungen, um einen guten Preis für altes Gold zu bekommen.

Das Problem: Schmuck und Altgold zu Geld zu machen, ist in der Realität gar nicht so einfach. Schließlich ist es schwer einzuschätzen, ob der Laden um die Ecke wirklich einen guten Preis bietet. Deswegen haben wir für Dich zusammengefasst, was beim Verkauf von Goldschmuck und Co. wichtig ist und wie Du den besten Preis rausholst:

1. Den Goldgehalt kennen

Ob Goldbarren, Medaillen, Schmuck oder sogar Zahngold – je genauer Du den Goldgehalt Deines Gegenstands bestimmen kannst, desto einfacher erzielst Du einen guten Verkaufspreis. Anhand der Legierung und des Gewichts kannst Du ausrechnen, wie viel Geld Du theoretisch bekommen könntest.

Zur Legierung: Schmuck aus reinem Gold wäre zu weich und würde sehr schnell zerkratzen. Deswegen werden bei der Schmuckherstellung noch andere Metalle wie Kupfer, Silber oder Platin beigemischt. Und das nennt sich Legierung. Achte hier auf Gravuren – Punze genannt – wie 333, 585 und 750. Sie bezeichnen den Goldanteil in Promille. Sprich: In einer 333er Goldlegierung stecken 33,3 % reines Gold.

2. Wert berechnen und Ankaufspreise vergleichen

Einen ersten Überblick über aktuelle Ankaufspreise für genormte Goldbarren und Münzen gibt es auf Preisvergleichsportalen wie gold.de. Dort findest Du auch aktuelle Ankaufspreise für Schmuck und anderes Altgold. Kennst Du den Goldanteil Deines Schmuckstücks, kannst Du seinen Wert mit dieser Faustformel einfach berechnen: Goldanteil des Schmuckstücks mal Gewicht mal Goldpreis pro Gramm in Euro.

Zum Beispiel: Bei einem 7 g schweren 585er-Goldring wären das beim aktuellen Goldpreis (Stand: 19.04.): 7 (Gewicht) mal 0,585 (Goldanteil) mal 72,01 (Goldpreis pro Gramm in Euro) gleich 294,88€.

Parallel zum Onlinevergleich kann es nicht schaden, Dir auch von einem niedergelassenen Edelmetall-Händler in Deiner Nähe ein Angebot machen zu lassen.  

Rechne allerdings damit, dass Du diesen Materialwert nicht bekommst. Goldhändler (egal ob im Internet oder vor Ort) berechnen einen Abschlag von circa 10% ein. Da sie Preisschwankungen einkalkulieren und auch das Einschmelzen des Goldes Geld kostet.

3. Goldexperten zu Rate ziehen

Ist der Goldanteil nicht ausgewiesen oder die Gravur über die Jahre unleserlich geworden, bleibt meist nur der Gang zur Expertin oder zum Experten, um Echtheit und Feingoldgehalt bestimmen zu lassen. Dort kannst Du den Verkauf dann auch direkt abwickeln. Allerdings kann Dich das Prüfen, Zertifizieren und Einschmelzen je nach Aufwand bis zu 15% des Goldwerts kosten. Das ist nicht wenig, allerdings kaum zu vermeiden.

4. Online verkaufen oder beim Händler vor Ort

Gold kannst Du sowohl beim Edelmetallhändler um die Ecke als auch im Internet verkaufen. Für was Du dich entscheidest, solltest Du vom jeweiligen Gegenstand abhängig machen. Barren und Münzen haben beispielsweise einen fest vorgeschriebenen Goldgehalt und lassen sich daher relativ risikofrei übers Internet veräußern. Anders sieht es jedoch bei Altgold oder Schmuck aus, die verkaufst Du besser persönlich an einen Händler vor Ort.

Achte immer darauf, dass Händler und/oder Verkaufsplattform vertrauenswürdig und Mitglied im Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels sind. Worauf Du beim Verkauf und Versand an einen Onlinehändler noch achten solltest, erfährst Du in unserem Ratgeber Gold verkaufen.

5. Gold steuerfrei verkaufen

Wahrscheinlich musst Du beim Verkauf Deines Altgoldes nicht mal Steuern zahlen. Denn für Gold gilt folgende Regel: Hast Du es mindestens ein Jahr lang besessen, fällt keine Steuer an. Und für kürzere Zeiträume gilt die Freigrenze privater Ver­äuß­er­ungs­ge­schäfte von 1.000€ pro Jahr. Hierzu zählen übrigens auch private Verkäufe über Kleinanzeigen oder Ebay.

Beim Stöbern auf dem Dachboden oder den Familienstücken kommt aber noch ein anderer Aspekt dazu: Der ursprüngliche Anschaffungstermin liegt dann womöglich viele Jahre zurück und bleibt Dir quasi erhalten, wenn Du das Gold verkaufst. Weil die Haltedauer von einem Jahr längst erfüllt ist, ist der Verkauf steuerfrei.

Wann und wie Du Privatverkäufe über Ebay und Co. versteuern musst, liest Du in unserem Ratgeber Steuerfolgen bei Onlineverkäufen.

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