Auf Geldreise – Podcast #137 Volle Punktzahl auf dem Rentenkonto – Teil eins (#137)

Anja Ciechowski
Finanztip-Expertin für Female Finance

Shownotes

Rentner und Rentnerinnen erhalten nach 45 Ver­si­che­rungsjahren laut der Bundesregierung durchschnittlich 1.543 Euro monatlich. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hervor. Die Realität sieht für viele Rentnerinnen jedoch anders aus. Häufig müssen sie mit mehreren Hundert Euro weniger zurechtkommen. Grund genug für uns mit Expertin Katja Braubach von der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) darüber zu sprechen, was Du dafür tun kannst, damit Deine spätere gesetzliche Rente höher ausfällt.

Folge 137 anhören

Das Wichtigste für Dich zusammengefasst:

Grundsätzlich gilt: Je mehr Rentenentgeltpunkte Du sammelst, desto höher fällt Deine gesetzliche Rente aus. Aktuell gibt es einen Rentenpunkt von der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung gutgeschrieben, wenn Du im Jahr knapp 43.150 Euro brutto verdienst in den alten Bundesländern beziehungsweise rund 42.000 Euro in den neuen.

In Geld gesprochen bedeutet ein Rentenpunkt 37,60 Euro gesetzliche Rente pro Monat ab Juli 2023.

Du sammelst zwar über die Erwerbsarbeit die meisten Punkte ein. Es gibt aber auch noch andere Stellschrauben, die die Rentenhöhe beeinflussen.

Die Ren­ten­ver­si­che­rung unterscheidet hierbei zwischen Beitragszeiten und beitragsfreien Zeiten.

Das beeinflusst die Höhe Deiner Rente

In den Beitragszeiten sind tatsächlich Beiträge geflossen – durch Dich, Deinen Arbeitgeber oder den Staat. Der Staat finanziert etwa Kindererziehungszeiten oder berücksichtigt den Wehrdienst. Verschiedene Sozialleistungsträger zahlen unter Umständen auch Beiträge für Dich, beispielsweise wenn Du Krankengeld oder Ar­beits­lo­sen­geld beziehst. Solltest Du einen Angehörigen pflegen, zahlt dessen Pflegekasse für Dich in die DRV ein.

Du hast aber auch die Möglichkeit, freiwillig einzuzahlen.

Auch die beitragsfreien Zeiten beeinflussen die Rentenhöhe – wenn auch auf unterschiedliche Weise. Für einige beitragsfreien Zeiten werden Punkte gutgeschrieben, für andere werden Wartezeiten angerechnet. Wichtig sind sie trotzdem. Auch wenn sie sich nicht immer direkt auf die Rentenpunkte auswirken, beeinflussen sie doch die Mindestversicherungszeit. Zweiter Pluspunkt: Beitragszeiten und beitragsfreie Zeiten wirken sich auch auf die Höhe der Er­werbs­min­de­rungs­ren­te aus.

Wenn Du noch mal nachhören willst, was es mit der Mindestversicherungszeit auf sich hat und ab wann Du voraussichtlich Deinen Ruhestand samt gesetzlicher Rente genießen darfst, empfehlen wir Dir, in Folge 90 reinzuhören. Dort beantworten wir Dir diese Fragen und noch viel mehr rund um Deine Renteninformation.

Zu den beitragsfreien Zeiten zählen unter anderem Schul- und Ausbildungszeiten oder Mutterschutzzeiten. Solltest Du arbeitslos sein und keine Sozialleistungen beziehen oder ALG II bekommen, wird auch das als beitragsfreie Zeit berücksichtigt.

Einige Zeiten werden automatisch gemeldet. Dein Chef oder Deine Chefin etwa meldet der Rentenkasse Deine Beschäftigungszeiten. Andere musst Du selbst beantragen wie Schul- und Studienzeiten oder Kindererziehungszeiten.

Schau wenigstens einmal bei der DRV vorbei

Kombiniere das doch direkt mit einem Check Deines Ver­si­che­rungskontos bei der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung. Dann lässt Du Dir auch keine wichtigen Wartezeiten oder sogar Rentenpunkte entgehen.

Das Ver­si­che­rungskonto ist das Arbeitsmittel der DRV und listet alle wichtigen Daten auf, wie Schul- oder Pflegezeiten, und ob Du Kinder hast. Anhand der dort hinterlegten Informationen berechnen sie Deine spätere Rente. Ob Dein Ver­si­che­rungsverlauf vollständig ist oder ob es noch einige Lücken zu schließen gilt, lässt sich mit der sogenannten Kontenklärung feststellen. 

Hier kannst Du direkt einen Termin dafür vereinbaren.

Alternativ schreibt Dich die Rentenkasse ab dem 46. Lebensjahr an und schickt Dir Deinen Ver­si­che­rungsverlauf samt Antrag auf Kontenklärung zu. Alle sechs Jahre bekommst Du aufs Neue ein Erinnerungsschreiben.

Warte nicht zu lange mit der Kontenklärung. Sonst lässt Du unter Umständen den einen oder anderen Euro Rente liegen. Zwar kannst Du auch als Rentnerin oder Rentner noch bei der DRV verbeischauen, etwa weil Du beim Aufräumen des Dachbodens noch relevante Unterlagen gefunden hast. Allerdings solltest Du bedenken, dass Deine Rente lediglich für maximal vier Jahre rückwirkend neu berechnet wird.

Übrigens: Sollten Dir einige Begriffe unklar sein oder willst Du noch mal nachlesen, wie die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung beitragsfreie Zeiten definiert, Wartezeiten oder was sich hinter den Kindererziehungszeiten verbirgt – im Glossar der DRV wirst Du fündig.

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